RESOLUTIONEN der 8. AK- Vollversammlung vom 14.11. 2017
RESOLUTION 1
Evaluierung der Richtlinien und Tagesgebühren (Diäten) für Dienstverrichtungen im Ausland
Österreich ist ein Exportland. Ein gutes Beispiel ist die Elektro- und Elektronikindustrie (über 80 Prozent der Produkte werden in 150 Länder exportiert). Mit über 61.000 Beschäftigten (Stand 2015) nimmt diese in der österreichischen Industrie eine zentrale Rolle ein. Ein Großteil der Exportprodukte muss von österreichischen Spezialisten vor Ort im Ausland installiert, montiert oder aufgebaut werden.
Leider müssen viele Arbeitnehmer, welche solcher Tätigkeiten nachgehen, feststellen, dass die Tagesgebühr (variiert je nach Land) für Dienstverrichtungen im Ausland seit 15 Jahren nicht angepasst wurde. Die Gebühren wurden ursprünglich durch die Reisegebührenvorschrift 1955 eingesetzt. Die letzte Änderung folgte mit der Verordnung BGBl. II Nr. 434/2001, welche mit 1. Jänner 2002 in Kraft getreten ist.
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RESOLUTION 2
Strengere Gesetze gegen Gewalt an Frauen, Mädchen und Buben
In den letzten Monaten macht Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie immer öfter auch gegen Burschen in jeglicher Form unrühmliche Schlagzeilen. Vom Ehrenmord über Zwangsheirat, bis hin zu sexueller Nötigung und Missbrauch ist in vielen Tageszeitungen zu lesen. Leider liest man auch immer öfter, dass die Täter, sofern sie gefasst werden können in Freiheit auf ein mildes Urteil warten.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen, sowie Burschen ist in jeder Form abzulehnen. Sie ist mit nichts zu entschuldigen, weder mit kulturellen Unterschieden, noch mit Notlagen, oder anderen Begründungen und gehört daher mit aller Härte gestraft. Das muss gesetzlich verankert sein, damit die Täter nicht ungestraft davonkommen. Wie müssen die Opfer schützen und nicht die Täter.
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RESOLUTION 3
Einführung eines österreichweiten Pflege-Gütesiegels
In Anbetracht der ständig steigenden Anzahl an pflegebedürftigen Personen müssen Maßnahmen gesetzt werden, um eine bedarfsgerechte und qualitätsvolle Pflege sicherzustellen.
Vor allem im Bereich der Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte, die eine wichtige Säule im Pflegebereich darstellen, muss der Qualitätssicherung Vorrang eingeräumt werden. Wenn es inzwischen auch Ankündigungen für ein oberösterreichisches Qualitätssiegel gibt, erachten wir darüber hinaus klare österreichweit einheitliche Standards bezüglich der beruflichen Eignung sowie der Vermittlung von vorwiegend selbständigen Betreuungs- und Pflegekräften für erforderlich.
Mit der Schaffung eines Gütesiegels für Vermittlungsagenturen soll eine qualitätsvolle Betreuung gewährleistet werden. Dadurch sollen ein einheitlicher Qualitätsstandard und somit sichere, kompetente sowie qualitativ hochwertig Pflegeleistungen sichergestellt werden.
„Schwarzen Schafen“ unter den Vermittlern, die an öffentlichen Fördergeldern für 24-Stunden- Betreuungsfälle indirekt verdienen, indem sie gutgläubige Familien und Betreuer mit überhöhten Provisionen und Spesen abzocken, soll damit ein Riegel vorgeschoben werden.
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RESOLUTION 4
Reform des Arbeiterkammer-Wahlrechts, mit dem Ziel österreichweit Arbeiterkammerwahlen an einem Wahltag (Urnengang)durchzuführen!
Die in der Arbeiterkammer-Wahlordnung (AKWO) geregelte Arbeiterkammerwahl bedarf einer umfassenden Reform. Geringe öffentliche Aufmerksamkeit und bekannt gewordene undemokratische Wahlrituale in Großbetrieben erfordern Maßnahmen um das Image der Arbeiterkammer nicht nachhaltig zu beschädigen. Mit einer „Demokratiereform“ der AKWO kann auch der sinkenden Wahlbeteiligung, die aus einer Kombination von mangelndem öffentlichen Interesse und undemokratischen Wahlritualen eine bedenkliche Entwicklung nimmt, entgegengetreten werden.
Die Problematik an aktuellen Arbeiterkammerwahlen:
1.) Mangelnde öffentliche Aufmerksamkeit
Der bisher unterschiedliche Wahlzeitraum in den einzelnen Bundesländern ist für die Administration, aber auch für wahlwerbende Gruppen nur mit enormen organisatorischen und finanziellen Aufwendungen zu bestreiten. So zogen sich – ohne wesentliche Beachtung bei den Wahlberechtigten – die letzten Länder-Arbeiterkammerwahlen in Österreich über mehrere Monate hin. Wenn eine Wahl über einen derart langen Zeitraum stattfindet, kann keine Öffentlichkeitswirkung wie bei Wahlen zu anderen allgemeinen Vertretungskörpern entstehen.
2.) Undemokratische Wahlrituale in Großbetrieben
In der jüngsten Vergangenheit sind viele undemokratische Wahlrituale bei Wahlen in Großbetrieben publik geworden. Verteilung von vorgefertigten Stimmzetteln zugunsten der Mehrheitsfraktion, mangelnder Sichtschutz in Wahllokalen, sodass das geheime Wahlrecht nicht gewährleistet war. Auch die Beschränkung der Möglichkeit zur Besetzung von allen Wahllokalen für alle wahlwerbenden Listen (die bei der AK-Wahl kandidieren, aber nicht in allen Wahllokalen in allen Firmen auch automatisch Wahlbeobachter entsenden dürfen).
3.) Sinkende Wahlbeteiligung
Bei den letzten Arbeiterkammerwahlen 2014 gingen österreichweit von den 2 808.862 Wahlberechtigten nur 39,77 % (1 117.028 abgegebene Stimmen) zur Wahlurne und die Wahlbeteiligung verschlechterte sich nochmals gegenüber 2009 um 4,06%.
Fazit: Trotz allen Bemühungen im Jahr 2014 entschlossen sich über 1,69 Millionen Wahlberechtigte nicht von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen!
Um der Problematik der mangelnden öffentlichen Aufmerksamkeit, undemokratischen Wahlritualen in Großbetrieben und der folglich sinkenden Wahlbeteiligung entgegen zu wirken, bedarf es dringend einer Reform.