In der gestrigen Sitzung der Arbeiterkammer-Vollversammlung wurde die von den Freiheitlichen Arbeitnehmern eingebrachte Resolution „Volle Abfertigung im Todesfall für Angehörige“ einstimmig angenommen. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum im Todesfall eines Arbeitnehmers die Abfertigungsansprüche für Hinterbliebene vom Gesetzgeber nach wie vor unterschiedlich – zwischen Abfertigung Alt und Abfertigung Neu – behandelt werden“, ist für den Landesobmann der Freiheitlichen Arbeitnehmer, AK-Vorstand  Gerhard Knoll nunmehr das Parlament für die rasche Umsetzung am Zug. ****

 

Knoll verweist darauf, dass es beispielsweise bei der gesetzlichen Abfertigungshöhe bei den verschiedenen Abfertigungsmodellen wesentliche Unterschiede gibt. „Wer bereits im System der Abfertigung Neu ist, dessen Ehegatten und Kindern mit Anspruch auf Familienbeihilfe haben darauf in gleichen Teilen in voller Höhe Anspruch auf Auszahlung. Jedoch haben die gesetzlichen Erben bei der Abfertigung Alt nach derzeitiger gesetzlicher Lage nur Anspruch auf die Hälfte der sonst zustehenden Abfertigung.“

 

„Die Freiheitlichen Arbeitnehmer sehen hier dringenden Handlungsbedarf. Erfreulich ist, dass unsere Forderung in der gestrigen AK-Vollversammlung einstimmig beschlossen wurde und nunmehr an den Nationalrat geht. Im Hinblick auf die Regierungskrise in Österreich sehe ich durchaus die Chance, dass diese freiheitliche Forderung beim freien Spiel der Kräfte beschlossen wird. Aus unserer Sicht ist es höchste Zeit, diese soziale Ungerechtigkeit zu beseitigen“, bekräftigte der FA-Landesobmann abschließend.