Anträge & Resolutionen der 6. AK- Vollversammlung vom 24. November 2021
Resolution 1
der Fraktion Freiheitlicher Arbeitnehmer in der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, vorgelegt in der 6. Vollversammlung der XVI. Funktionsperiode am 24.11.2021 betreffend
„Keine Diskriminierung bezüglich 3G-Regel am Arbeitsplatz“
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Oberösterreich beschließt, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung dafür Sorge trägt, dass eine 3-G-Regelung am Arbeitsplatz nur von externem, medizinisch geschultem Fachpersonal unter Einhaltung des Datenschutzes überprüf wird und die verlangten Tests weiter gratis zur Verfügung gestellt werden.
Begründung:
Das Epidemie-Gesetz sieht im § 5a eine Freiwilligkeit der Teilnahme an Screening-Programmen vor und das muss auch so bleiben. Es gibt Menschen, die sich auf Grund von Autoimmunerkrankungen oder aus großer Angst nicht impfen lassen können und/oder wollen.
Daher ist die Kontrolle einer 3G-Regelung ein moralisches Wagnis, weil die Daten schützenswert sind. Arbeitgeber könnten ansonsten ihre Mitarbeiter kündigen, weil sie vielleicht ein erhöhtes Ausfallsrisiko darstellen.
Resolution 2
der Fraktion Freiheitlicher Arbeitnehmer in der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, vorgelegt in der 6. Vollversammlung der XVI. Funktionsperiode am 24.11.2021 betreffend
„Konsumentenfreundliche Lebensmittelkennzeichnung und Evaluierung der Richtlinien bei österreichischen Gütesiegeln“
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Oberösterreich fordert die Bundesregierung auf, dass dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung der Lebensmittelkennzeichnung vorgelegt wird, der auch eine verpflichtende Kennzeichnung von Lebensmitteln, die aus gentechnisch veränderten Produkten hergestellt sind oder allergieerzeugende Stoffe enthält, vorsieht. Zusätzlich sollen die Kriterien der österreichischen Gütesiegel überarbeitet werden.
.Begründung:
Aktuell steht auf Lebensmittel zum Beispiel biologisch, womit viele Menschen und vor allem Allergiker nicht viel anfangen können, weil es eigentlich ein Selbstverständnis sein sollte. Auch die vor der Ablöse stehende, bisherige Nährstoffampel ist in vielen Fällen nicht hilfreich.
Das was den Konsumenten wirklich interessiert, sind die Kennzeichnung von Lebensmittel, die nicht biologisch, sondern, egal ob komplett oder nur teilweise, gentechnisch hergestellt sind oder Substanzen enthalten, die Allergien auslösen könnten. Wie zum Beispiel Sojalecithin in Süßwaren. Da sollte zum Beispiel zukünftig groß leserlich draufstehen: „Produkt aus gentechnisch verändertem Lebensmittel hergestellt“ oder „Produkt enthält „Sojalecithin“ oder „Produkt wurde mit Hormon-/Antibiotikafutter aufgezogen“ oder „Produkt wurde mit Chlorwasser/Radioaktiv gewaschen“ um nur einige zu nennen.
Es muss aufhören, dass irgendwo klein und unleserlich Nummern stehen oder gewisse Herstellungsschritte nicht berücksichtigt werden müssen. Konsumenten haben ein Recht so etwas zu erfahren und selbst zu entscheiden, ob sie das Produkt kaufen wollen oder nicht.
Des Weiteren gibt es aktuell derartig viele Gütesiegel, dass kein Konsument mehr durchblickt, welches wofür steht. Weniger ist mehr. Es muss zum Beispiel klar geregelt werden, ab wann etwas „Made in Austria“ tragen darf und welche Komponenten zu welchen Anteilen wo hergestellt werden dürfen.
Auch die Zugänge für die Gütesiegel sind nicht einheitlich und nicht streng genug geregelt. Je komplexer desto komplizierter. Wenn das Produkt aus vielen Komponenten besteht, ist aktuell nicht klar, bis zu welchem Herstellungsschritt, oder mit welchen Komponenten, es noch als österreichisches Produkt gelten darf. Prinzipiell wäre es wünschenswert die Vielzahl der Gütesiegel zu hinterfragen und auf ein notwendiges Minimum unter strengen, klar definierten Regeln zu beschränken. Selbstverständnisse sollten nicht draufstehen.
Das was Konsumenten, nach dem Maskenskandal, in jedem Fall benötigen ist Rechtssicherheit und das Vertrauen, dass das was drauf steht auch wirklich drinnen ist.
Resolution 3
der Fraktion Freiheitlicher Arbeitnehmer in der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, vorgelegt in der 6. Vollversammlung der XVI. Funktionsperiode am 24.11.2021 betreffend
„Maßnahmenplan bezüglich eines möglichen Blackouts erarbeiten“
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Oberösterreich fordert die Bundesregierung auf, Konzepte und Maßnahmenpläne zu erarbeiten, die im Falle eines Blackouts der Bevölkerung ein Maximum an Sicherheit gewährleisten sollen. Auch sollten diese Konzepte und Maßnahmen im Sinne der umfassenden Landesverteidigung der österreichischen Bevölkerung ehebaldig nähergebracht werden.
Begründung:
Die Covid-19-Pandemie hat aufgezeigt, wie unvorbereitet diese Krise Menschen, Wirtschaft und Gesundheitsinstitutionen getroffen hat. Betriebspandemiepläne fehlten zu einem großen Teil und die vorhandenen bundesweiten Pandemiepläne sind heillos veraltet und konnten in keiner Weise eine zeitgemäße Hilfe für Regierungen und Bevölkerung darstellen.
Die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen sind aus heutiger Sicht immer noch nicht abschätzbar. Neben diesen Folgen, die uns noch lange beschäftigen werden, kommt es auch immer mehr zu einer Spaltung der Gesellschaft. Auch die zuständigen Wissenschaftler konnten sich bis dato auf keine gemeinsame Vorgangsweise einigen.
Aktuell warnen in- und ausländische Sicherheitsexperten vor der nächsten Gefahr. Durch das international verzweigte europäische Stromnetz wird ein Blackout immer wahrscheinlicher. Am 8. Jänner 2021 stand Europa vor einem totalen Zusammenbruch des Stromnetzes. Durch einen Schaltfehler in einem kroatischen Umspannwerk kam es zu einer Frequenzabsenkung mit einem kritischen Frequenzeinbruch sowie einer Netzaufsplittung im europäischen Verbundsystem. Dieser Frequenzeinbruch hätte zu einer Kettenreaktion im Stromnetz führen können, die mit dem Ausfall des gesamten Stromnetzes enden hätte können – einem Blackout. Auch wenn der Fehler gefunden wird, dauert es lange, bis die Systeme wieder hochfahren.
Ein totaler Stromausfall über einen längeren Zeitraum führt zu unvorstellbaren Konsequenzen. Kein Strom heißt keine elektrische Beleuchtung innerhalb und außerhalb des Wohnbereiches, keine Heizung und kein Kochen sowie kein Trinkwasser in vielen Wohnungen, kein Tanken, kein Einkauf, keine Bankgeschäfte, kein Internet, Radio- und Fernsehempfang und vieles mehr. Nach kurzer Zeit kann es auch zum Ausfall aller Notfalleinrichtungen in den Krankenhäusern kommen. In den meisten
Je länger der Zustand anhält desto schlimmer wird es auf den Straßen zugehen. Ein Terrorangriff in Form von Cyberkriminalität könnte noch viel schlimmer ausfallen als ein technischer Blackout.
Resolution 4
der Fraktion Freiheitlicher Arbeitnehmer in der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, vorgelegt in der 6. Vollversammlung der XVI. Funktionsperiode am 24.11.2021 betreffend
„Die „ökosoziale Steuerreform“ – leider nicht zu Ende gedacht!“
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Oberösterreich fordert die Bundesregierung auf, die Richtlinien, in der jüngst präsentierten „ökosozialen Steuerreform“ gemeinsam mit den Sozialpartnern zu überarbeiten und etwaige soziale Fehlentwicklung, die schon von zahlreichen Wirtschafts- und Sozialexperten kritisiert wurde, zu vermeiden. Insbesondere fordern wir, bezüglich des Steuerreformpaketes eine weitergehende Entlastung der unteren Einkommen.
Begründung:
Im Herbst dieses Jahres präsentierte die Bundesregierung ihre „Ökosoziale Steuerreform“ als größtes Entlastungspaket der zweiten Republik. Hinsichtlich des geplanten Volumens von 15 Milliarden Euro, mag diese Beschreibung zutreffend sein. Jedoch bei genauerer Betrachtung der präsentierten Zahlen wird einem schnell klar, dass einzelne Personen und Familien mit niedrigem Einkommen wesentlich schlechter abschneiden als jene Bevölkerungsgruppen die überdurchschnittlich verdienen.
Ein zusätzlicher Aspekt ist das sich der Steuerzahler über die Jahre hinweg, diese Steuerreform Großteils selbst finanziert, da man es wieder verabsäumt hat, die „Kalte Progression“ abzuschaffen und über die neue CO2 Bepreisung dem Finanzminister zig Euro an Steuermilliarden in den Staatshaushalt spült.
Die wesentlichen Entlastungsmaßnahmen bestehen:
- im sogenannten Öko-bonus,
- der Senkung der zweiten und dritten Steuertarifstufe,
- der Senkung der KV-Beiträge für Einkommen unter 2500.- Euro Brutto
- sowie der Erhöhung des Familienbonus.
In der Praxis wirken sich diese Entlastungen, welche wieder einmal nach dem Gießkannenprinzip ausgeschüttet werden, wie folgt aus:
(Beispiel) Einem Familie mit überdurchschnittlichen Einkommen von 3500.- Euro monatlich, Vater von 3 Kindern, bleiben durch die Senkung der Tarifsätze 1132.- Euro, durch den Kinderbonus 1500.-Euro und einem Öko-Bonus 500.- Euro, insgesamt 3132.- Euro mehr pro Jahr.
(Beispiel)Ein Mindestpensionist mit 1000.-€ Brutto bleiben 950.-Euro Netto monatlich. Die Senkung der KV bringen ihr 236.- Euro und als Klimabonus erhält der Mindestpensionist 133.- Euro, (Stadtnähe). In Summe 369.-Euro mehr pro Jahr.
Nachdem die Steuerreform erst ab Juli 2022 greifen soll und die und die Bevölkerung jetzt schon von der stark steigenden Inflation (Energie-, Lebensmittel- und Treibstoffpreise) jetzt schon betroffen sind, kann von einer Entlastung daher keine Rede sein.
Gerade in Anbetracht der aktuell rasant ansteigenden Energiepreise und der hohen Lebenserhaltungskosten, fordern wir bezüglich des Steuerreformpaketes, eine zeitnahe Überarbeitung der Richtlinien und eine weitergehende Entlastung der unteren Einkommen.
DRINGLICHKEISTANTRAG
Resolution 5 der Fraktion Freiheitlicher Arbeitnehmer-FPÖ, vorgelegt der 6. Vollversammlung der XVI. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Oberösterreich, am 24. November 2021
„Nein zur Corona-Impfpflicht!“
Die Bundesregierung hat die Einführung einer Covid-19 Impfplicht angekündigt. Eine Impfung ist ein tiefer Eingriff in die persönliche Rechte und das gesundheitliche Wohlbefinden eines jeden Menschen. Daher muss die Entscheidung darüber persönlich, frei und selbstbestimmt getroffen werden. Es darf in keiner Weise Druck ausgeübt werden. Impfen darf keinen sozialen Druck erzeugen, indem eine Bevorzugung bzw. eine Benachteiligung von Geimpften und Nicht-Geimpften stattfindet. Das betrifft unter anderem die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, wie beispielsweise den Besuch von Theatervorstellungen, Gaststätten, Konzerten. Ebenso darf eine Entscheidung gegen eine Covid-19 Impfung zu keinen Einschränkungen des persönlichen Aktionsradius oder nachteiligen Behandlung am Arbeitsplatz wie Versetzung, Verschlechterung von Arbeitsbedingungen oder Kündigung führen. Jedwede Form einer Ungleichstellung bzw. Diskriminierung ist zu unterbinden.
Auch der Europarat hat zur drohenden Impfplicht klar Stellung bezogen. Der Europarat wies darauf hin, dass die Staaten die Bürger darüber informieren müssen, dass Impfungen nicht verpflichtet sind und sicherzustellen haben, dass niemand diskriminiert wird, wenn er sich nicht impfen lässt.
Vielmehr muss ehrliche und umfassende Aufklärungsarbeit über Nutzen und Risiken gemacht werden, um so das Vertrauen der Menschen zu gewinnen.
Es darf nicht sein, dass dem Menschen als freies Individuum mit einer Impfpflicht gegen seinen Willen in seine körperliche Integrität eingegriffen wird. Das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit ist sowohl in der Österreichischen Bundesverfassung als auch in der Grundrechtecharta der EU verankert. Eine gesetzliche Impfpflicht wäre somit auch nicht im Einklang mit verfassungsmäßig gewährleisteten Grundrechten vereinbar. Jeder Mensch muss selbst über Impfungen entscheiden dürfen.
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Oberösterreich fordert die Bundesregierung und die im Parlament vertretenen Parteien auf, von der angekündigten Impfpflicht abzusehen und den Menschen die freie Entscheidung über Impfungen zu gewährleisten.