Antrag

Unterstützung aus dem AK-Zukunftsfond für den ober-österreichischen Arbeitsmarkt im Zuge von „Covid 19-Krise“!

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Oberösterreich soll mit finanziellen Mitteln (Vorschlag: max. 7 Millionen Euro bis Ende 2021) aus dem AK-Zukunftsfond den oberösterreichischen Arbeitsmarkt unterstützen!

 

Begründung:

 

Das Land OÖ hat im April 2020 bedingt durch die Corona-Krise und den daraus resultierenden negativen Auswirkungen für den OÖ Wirtschaftsraum einstimmig ein OÖ-Hilfspaket in Höhe von 580 Millionen Euro beschlossen. Damit werden zum einen eine Vielzahl von Hilfsmaßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Wohnen, Soziales und Bildung unterstützt und zum anderen, bezüglich Absicherung von Unternehmen und Arbeitsplätzen, insbesondere für die Stabilisierung des OÖ-Wirtschaftsraumes Fördermittel freigegeben!
Das darin enthaltene „OÖ Arbeitsmarktpaket“ umfasst unter anderen Maßnahmen für:
 

  • Insolvenzstiftungen: Für Arbeitssuchende, die aufgrund der Insolvenz ihres Arbeitgebers ihren Job verloren haben, gibt es unter anderem Aus und Weiterbildungsmaßnahmen, die die Jobsuche erleichtern sollen.
  • Implacement‐Stiftungen: Diese bieten Unternehmen die Möglichkeit, die Qualifizierung der von ihnen benötigten Fachkräfte aktiv mitzugestalten. Arbeitssuchende, welche diese Ausbildung absolviert haben, können dann direkt vom Unternehmen übernommen werden.
  • Outplacement‐Stiftungen: Arbeitsstiftung von Unternehmen, die aus wirtschaftlichen Gründen einen größeren Personalabbau vornehmen müssen. Diese Arbeitssuchenden erhalten Aus‐ und Weiterbildungen, welche bei der Jobsuche helfen sollen.
  • Arbeitsplatznahe Qualifizierungen (Aqua): Arbeitssuchende erhalten hier eine Qualifizierung mit einem gesicherten Jobeinstieg nach Abschluss der Ausbildung. Zugleich erhalten Unternehmen mit Fachkräftebedarf die Möglichkeit, Fachkräfte gezielt nach ihrem Bedarf auszubilden.

 
Dafür werden von Seiten des Landes OÖ, zu den schon bestehenden Fördermaßnahmen (Pakt für Arbeit und Qualifikation), weitere 7 Millionen Euro bereitgestellt.
 
Diese Landesfördermittel stellen zweifellos eine wertvolle Hilfe dar, jedoch bedarf es angesichts der aktuellen Entwicklung am oberösterreichischen Arbeitsmarkt eines finanziellen Kraftaktes auf allen Ebenen. Im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten werden daher auch von Seiten der Sozialpartner zusätzliche Mittel notwendig werden, um betroffenen Arbeitnehmern bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zeitnah die Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen, die sie benötigen.
 
Mit finanziellen Mitteln aus dem AK-Zukunftsfond kann und soll hier Abhilfe geschaffen werden!


Resolution 1

„Österreich braucht keine „neue“ Normalität“!

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Oberösterreich fordert die Bundesregierung auf, alle im Zusammenhang der „Corona-Krise“ beschlossen 21 „Covid19-Gesetze“ ( inclusive aller Verordnungen und Erlässe) mit Ende des dritten Quartal 2020 aufzuheben und die dann noch eventuell zur Bewältigung der Krise notwendigen Maßnahmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Parlament erneut zu beraten.

 

Begründung:

 

Obwohl schon eine Vielzahl von den freiheiteinschränkenden Maßnahmen, welche in den 21 „Covid19-Gesetzen“ festgeschrieben sind, aufgrund der positiven Entwicklung der Gesundheitszahlen zurückgenommen wurden, braucht es doch eine aufhebende Generalklausel bei allen Covidgesetzen um sicherzustellen, dass hier nicht der Bevölkerung durch die Hintertür eine neue Normalität offeriert wird.
 
Die parlamentarische Opposition und der österreichische Bundesrat haben hier, unterstützt von zahlreichen Experten aus den Fachbereichen, die Vorgangsweise der türkis-grünen Bundesregierung bereits mehrmals angeprangert.
Zu den kritischen Bereichen zählen Gesundheit, Schule, Tourismus, Alltag und Freizeit sowie insbesondere die Wirtschaft, welche mit zahlreichen Einschränkungen betroffen ist. Eingriffe und Verschlechterungen in das Arbeitsrecht, das Urlaubsrecht oder in Konsumentenrechte, welche zur Bewältigung der Krise verordnet und gerechtfertigt wurden, dürfen auf keinen Fall automatisch Bestandteil einer neuen Normalität für die Österreicher werden.
 
Die oberösterreichische Arbeiterkammer fordert für den Wirtschaftsstandort, aber auch für die Arbeitnehmer zukünftig Klarheit, Transparenz und Planbarkeit als Richtwerte der Krisenbewältigung festzuschreiben.
 
Es brauche daher eine rasche rechtsstaatliche Überprüfung aller Verordnungen und Erlässe auf ihre Verfassungsmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und ihrer Sinnhaftigkeit und folglich ein „Ende der Verordnungsdemokratur“ der Bundesregierung.


Resolution 2

Beibehaltung der abschlagsfreien Pension nach 45 Beitragsjahren

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Oberösterreich fordert die österreichische Bundesregierung auf, auch weiterhin den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit langer Versicherungsdauer (45 Beitragsjahren) und Sonderruhegeldbeziehern eine abschlagsfreie Pension zu ermöglichen!

 

Begründung:

 

Obwohl dem türkis-grünen Regierungsprogramm im Kapitel Pensionen keine Pläne zu entnehmen sind, welche für langjährige Beitragszahler Einbußen bewirken würden, haben zu Jahresbeginn Kanzler Kurz sowie Vize-Kanzler Kogler medial Verschlechterungen bei der Abschlagsfreiheit der Pensionen nach 45 Arbeitsjahren angekündigt.
 
Diesen Ankündigungen von Türkis-Grün folgte verständlicherweise eine Welle der Verunsicherung bei vielen Langzeitversicherten. Viele ältere Bürger halten die im September 2019 beschlossene Neuregelung für fair, denn schließlich haben sie auch lange genug eingezahlt. Im Gegensatz zum österreichischen Durchschnitt (Im Schnitt zahlen Arbeitnehmer in Österreich 31,5 Jahre ein und sind dann 23 Jahre in Pension) zahlen Langzeitversicherte (sogenannte Hackler) 45 Jahre lang ihre Pensionsbeiträge ein und haben zugleich lt. Statistik eine niedrigere Pensionsanspruchsdauer.
 
Für die Arbeiterkammer Oberösterreich sind die aktuellen Regierungspläne bezüglich „Pensionsabschläge“, auch in Anbetracht der wirtschaftlichen und sozialpolitischen Auswirkungen der Coronakrise nicht nachvollziehbar und alles andere als angemessen gegenüber dieser – sich durch harte Arbeit mehr als verdient gemachten – Bevölkerungsschicht.
 
Einerseits hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben bei der Budgeterstellung 2020 noch eine Milliarde Euro „gefunden“ und im Zuge der Coronakrise den Österreichern mehrmals versichert, dass unser Staat ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung habe. Und andererseits will die Bundesregierung wieder jene Menschen mit Abschlägen bestrafen, welche seit ihrem 15. Lebensjahr meist bis an die körperlichen Grenzen und ohne Unterbrechung durchgearbeitet haben!
 
45 Beitragsjahre sind genug!


Resolution 3

1000-Euro-Gutschein für jeden Österreicher

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Oberösterreich fordert die österreichische Bundesregierung auf, zeitnah für jeden Österreicher steuerfrei einen Konsumationsgutschein in Summe von 1000-Euro, mit dem Ziel Konsum und Nachfrage in der heimischen Wirtschaft anzuregen, zu beschließen.

 

Begründung:

 

Der 1.000 Euro-Gutschein für alle Bürgerinnen und Bürger wäre jetzt dringend notwendig. Dieser soll in allen österreichischen Betrieben einlösbar sein. Dies würde die heimische Wirtschaft stützen und wäre auch eine Lösung für die krisengeplagten Gastronomie und den Einzelhandel. Dabei soll es sich um einen Gutschein von 1.000 Euro erhalten, der bis Ende dieses Jahres bei allen Betrieben, die in Österreich Steuern zahlen, eingelöst werden könne.
 
Viele Menschen sind durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise verunsichert. Die Masken bei Servicepersonal, viele Auflagen und Einschränken erschweren das wieder Hochfahren der heimischen Dienstleiter.
Der „Österreich-Gutschein“ wäre hier ein echter Konsummotor und ein wichtiges Instrument, um eine drohende massive Wirtschaftskrise abzumildern. Der Gutschein müsse aber unbedingt so konzipiert sein, dass das Geld ausschließlich bei Betrieben in Österreich ausgegeben werden dürfe.