Vom 19.März – 1. April findet in Oberösterreich die AK-Wahl statt.

 

Automatisch wahlberechtigt sind alle werktätigen Personen, die zum Stichtag (3.12.2018) AK Mitglied und umlagepflichtig waren.

 

Nicht automatisch wahlberechtigt sind laut Gesetz AK-Mitglieder, die vom Mitgliedsbeitrag befreit sind,

 

Diese sogenannten „sonstigen Wahlberechtigte“ können dennoch einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste stellen und so ebenfalls an der AK-Wahl teilnehmen.
Der Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste befindet sich im Anhang.

 

Folgende Personen können diesen Antrag an die AK übermitteln:

 

  • Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz oder in Berufsausbildung aufgrund gleichartiger Rechtsvorschriften
  • geringfügig Beschäftigte
  • geringfügig beschäftigt als freie Dienstnehmerin/freier Dienstnehmer
  • in Karenz (z.B. Eltern-, Bildungs-, Pflegekarenz)
  • Präsenzdiener, Zivildiener, im Ausbildungsdienst
  • Arbeitslose bzw. Bezieher/-in einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung

 

Die AK Oberösterreich hat aktuell diese Personengruppe angeschrieben und neben dem Antrag auch ein Rücksendekuvert beigelegt.

 

Die Freiheitlichen Arbeitnehmer Oberösterreich ersuchen alle betroffenen Personen den Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste auszufüllen und ehest (bis spätestens 27. Jänner 2019) an die AK zu übermitteln.

 

>> HIER DEN ANTRAG LADEN <<

 

Nur so können diese Arbeitnehmer im März dann von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und die Liste FA-FPÖ in der Arbeiterkammer stärken.

 

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