Antrag 1

Quo vadis Sozialstaat Österreich?

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Oberösterreich fordert die Bundesarbeiterkammer auf, folgende Fragen unter Einbeziehung von Experten in einer wissenschaftlichen Ausarbeitung zu beantworten:

 

  1. Welche Mehrkosten in Bezug auf Sozial-, Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung sind durch die Flüchtlingswellen 2015/2016 und 2017 für den Sozialstaat Österreich zu erwarten?
  2.  

  3. Welche Maßnahmen werden bezüglich Integration des oben genannten Personenkreises in unseren Arbeitsmarkt in den nächsten 5 bis 10 Jahren gebraucht und wie hoch ist der finanzielle Aufwand, um diese Maßnahmen finanzieren zu können?
  4.  

  5. Wie wird folglich die geschätzte Betreuungszeit eines Asylwerbers oder eines subsidiär Schutzberechtigten sein bis er ein eigenständiges (ohne Betreuung- und Bildungsunterstützung) Berufsleben am Arbeitsmarkt ausüben kann?
  6.  

  7. Welche zusätzlichen Maßnahmen und Kosten bedarf es in den nächsten 10 Jahren im Pflichtschulbereich aufgrund des Zuzuges, um die Bildungsqualität für die Schüler in Österreich auch weiterhin sicherstellen zu können?
  8.  

Begründung:

 

Laut § 1. des AKG sind die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu fördern. Dies spiegelt sich im § 4 (2) und in den Erläuterungen, im § 9 (1) (2) und in den Erläuterungen wider.

Die Bundesarbeiterkammer hat die Möglichkeit, nicht nur im Bereich der Gesetzgebung und Verwaltung im Rahmen der Mitwirkungsbefugnisse der Arbeiterkammern auf Bundesebene tätig zu werden, es können auch autonome Maßnahmen durch Schaffung oder Unterstützungvon Einrichtungen im Sinne der allgemeinen Interessenvertretung getroffen werden. In diesem Zusammenhang können auch finanzielle Aufwendungen durch die Bundesarbeiterkammer selbst getätigt werden, obwohl die Bundesarbeiterkammer als solche über kein eigenes Budget verfügt.

 

Die Vorgangsweise dafür ist im § 85 des AKG geregelt.

 

Mit dieser wissenschaftlichen Ausarbeitung sollen Maßnahmen und bevorstehende Belastungen für den Sozialstaat Österreich klar definiert werden und als Grundlage für weitere Diskussionen zum Themenbereich „Quo vadis Sozialstaat Österreich?“ in den Arbeiterkammern dienen!

 


Antrag 2

Transparenz bei der Einstellung von Mitarbeitern in der OÖ Arbeiterkammer!

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Oberösterreich beschließt, dass zukünftig alle zu vergebenden Positionen öffentlich ausgeschrieben werden müssen und die Vergabe dieser Positionen mittels Objektivierung durch einen neu zu schaffenden Personalbeirat (in dem unter anderem je ein Mitglied einer Fraktion in der Arbeiterkammer vertreten ist) und folglich die Einstellung im Vorstand beschlossen werden soll.

 

Begründung:

 

Transparenz und Fairness, sowie Chancengleichheit für alle muss das Motto zukünftiger Postenbesetzungen in der Arbeiterkammer Oberösterreich sein.