Resolution 1

Weiterführung von Integrationsklassen an Sonderschulen!

Die rot-schwarze Bundesregierung veränderte im Vorjahr (2017) das Schulorganisationsgesetz und limitierte dabei die Zahl der Klassen, die als Schulversuch geführt werden dürfen auf maximal fünf Prozent. In Oberösterreich werden aber Integrationsklassen an Sonderschulen generell als Schulversuch geführt. Im Jahr 2020 soll diese Schulform die Ausnahme darstellen und die derzeit dort lernenden Kinder mit besonderen Bedürfnissen in sogenannten „inklusiven Mittelschulen“ untergebracht werden. Damit droht nun den Sonderschulen in Oberösterreich, dass sie ihren „Schulversuch“ verlieren. Aber nicht jedes Kind könne in die Regelschulen integriert werden.

Alleine im Schuljahr 2015/16 wurden österreichweit 30.701 Schüler mit besonderem Förderbedarf unterrichtet. Vor dem Hintergrund, dass die Zahl an Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) kontinuierlich steigt und auch die Nachfrage an entsprechender Betreuung in speziellen Bildungseinrichtungen ungebrochen hoch ist, soll die Bundesregierung dieses Vorhaben noch einmal überdenken.

In sonderpädagogischen Unterricht wird je nach Beeinträchtigung der Kinder ein entsprechender Förderplan erstellt und von speziell geschultem Lehrpersonal unterrichtet. Diese können individuell auf die Bedürfnisse der Schüler eingehen, ihnen besondere Unterstützung bieten und die erforderliche Aufmerksamkeit schenken. Bislang hatten Erziehungsberechtigte nach § 8a Schulpflichtgesetz (SchPflG) die Möglichkeit, selbst zu wählen, ob sie ihren Nachwuchs in einer Integrations- oder Sonderschule unterbringen möchten. Mit der Umstellung auf reine Integrationsklassen würde man sie dieser Wahlfreiheit berauben. Damit einhergehend würde den betroffenen Kindern das Recht genommen werden, ihre Schulpflicht gemäß § 8b SchPflG in einer ihrer Behinderung entsprechenden Sonderschule oder Sonderschulklasse erfüllen zu können.

Aus diesem Grund muss, neben dem Weiterbestehen von Integrationsklassen, ein bedarfsgerechtes Angebot an Sonderschulen und Sonderschulklassen unbedingt gewährleistet werden.


Resolution 2

Pflegepersonalschlüssel in OÖ überarbeiten!

Betroffene Mitarbeiter in den oberösterreichischen Alten- und Pflegeheimen stellen zu Recht fest, dass die täglich geforderte Arbeit immer dichter wird und ständig neue oft pflegeferne Aufgaben dazu kommen. Es bleibt immer weniger Zeit für die Bewohner und deren Bedürfnisse.

Der Grund für diese Fehlentwicklung sind die nicht mehr zeitgemäßen Richtlinien in der OÖ Alten- und Pflegeheimverordnung — bezüglich Personalausstattungen, die teils seit über 20 Jahren nicht verändert wurden und oft von den Personalverantwortlichen als Höchstschlüssel ausgelegt werden. Dieser ist lang überholt und entspricht nicht mehr den Kriterien um ein Altern in Würde zu ermöglichen. Durch immer mehr Tätigkeiten in speziellen Bereichen wie Dokumentationen, Bestellungen, etc., wird es immer schwieriger eine qualitätsvolle Pflege in Oberösterreichs Alten- und Pflegeheime aufrecht zu erhalten!

Anbei der gültige Mindestpersonalschlüssel für Oberösterreich aus dem Jahre 1998! Pflegestufen nach Personal

Pflegestufen nach Personal Bewohner
kein Pflegegeld 1 : 24
Stufe 1 1 : 12
Stufe 2 1 : 7,5
Stufe 3 1 : 4
Stufe 4 1 : 2,5
Stufe 5 1 : 2
Stufe 6 1 : 1,5
Stufe 7 1 : 1,5

Der Berechnung des Personalbedarfes ist die durchschnittliche Anzahl der Bewohner je Pflegestufe des jeweils letzten Kalenderhalbjahres zu Grunde zu legen.


Resolution 3

Unterstützungsmodell für die Ausbildung zum Meister!

„Teuer ist nicht die Prüfung selbst, es sind die Kurse, in denen sich junge Menschen vorbereiten können. Angeboten werden sie von Wifi (Wirtschaftskammer), BFI (Arbeiterkammer), anderen privaten Bildungseinrichtungen und Schulen. Je nach Beruf und Bundesland schwanken die Kosten für ein Kurspaket zwischen 3000 und 5000 Euro, bei komplizierten Berufen wie Zahntechniker können es auch bis zu 10.000 Euro sein. Damit ist der Weg zum Meister in vielen Fällen teurer als eine Fachhochschule oder als ein Universitätsstudium. 17 der 20 Fachhochschulen verrechnen pro Semester 363,36 Euro, also für sechs Semester bis zum Bachelor maximal 2180,16 Euro. An der Uni müssen die 363,36 Euro nur mehr Studenten zahlen, die die Mindeststudienzeit um mehr als zwei Semester überschreiten.“

(Quelle: http://www.salzburg.com/nachrichten/rubriken/bestestellen/karriere-nachrichten/sn/artikel/meister-werden-ist-teurer-als-ein-studium-53640/)

Die Kostenentwicklung im Bereich der Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung war in den letzten Jahren keineswegs rückläufig. Damit eine gesamtheitliche Attraktivierung der Lehre und des Handwerks erfolgen kann, müssen auch die beruflichen Zukunftsperspektiven möglichst erstrebenswert gestaltet werden. Die Ausbildung zum Meister darf deshalb nicht zu einer unfinanzierbaren Herausforderung werden. Mit einem Finanzaufwand von bis zu 10.000 Euro ist die Erreichung des Meisterbriefs allerdings sehr kostenintensiv. Vor diesem Hintergrund sollte ein Stipendiensystem seitens der öffentlichen Hand eingeführt werden, um jedem interessierten jungen Arbeitnehmer die Chance zu geben, die Meisterausbildung entsprechend absolvieren zu können.