OLG-Aufhebung bestätigt FA-Forderung nach umfassender Wahlreform
Knoll zu VOEST-Betriebsratswahl: OLG-Aufhebung bestätigt FA-Forderung nach umfassender Wahlreform
Vorgehensweise ist Sittenbild der undemokratischen Wahlrituale der FSG
Der Landesobmann der Freiheitlichen Arbeitnehmer (FA), AK-Vorstand Gerhard Knoll forderte nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG), wonach das Ergebnis der Angestellten-Betriebsratswahlen in der VOEST aufgehoben wird, eine umfassende Wahlreform. „In regelmäßigen Abständen kommen Wahlrituale – ausschließlich von Vertretern der FSG – ans Tageslicht, die mit Demokratie absolut nichts zu tun haben“, sieht Knoll die FA-Forderung nach einer Änderung des Wahlrechts sowohl bei Arbeiterkammer- als auch Betriebsratswahlen bestätigt.
Die Aufhebung der jüngsten Angestelltenbetriebsratswahl der VOEST ist nur eines von vielen unrühmlichen Kapiteln der sozialistischen Gewerkschafter, so Knoll. Der FA-Landesobmann berichtet von einer eidesstattlichen Erklärung eines ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden des Arbeiterbetriebsrates der VOEST: „Unter anderem wird darin auf Unregelmäßigkeiten beim Auszählen der Stimmzettel bei vergangenen Betriebsratswahlen hingewiesen. Fast könnte man den Verdacht haben, dass bei der FSG das Motto von Stalin – „Es kommt nicht darauf an, wer und was gewählt wird, sondern wer und wie die Stimmen gezählt werden.“– zum Zug kommt“, ist der aktuelle Fall für Knoll ein Sittenbild undemokratischer Handlungen der FSG-Vertreter.
In Betrieben sind bei Betriebsrats- und Arbeiterkammerwahlen erfahrungsgemäß die handelnden Personen ident. „Es ist daher längst überfällig das Wahlsystem und auch etwaige Sanktionen bei Verstößen zu reformieren“, berichtet Knoll aus eigener Erfahrung aus dem Jahr 2004. „Damals fanden in der VOEST gleichzeitig eine Betriebsrats- und die AK-Wahl statt. Im Wahllokal stand damals nicht einmal eine Wahlzelle, nur ein Sichtschutz in der Größe eines A4-Ordners war vorhanden. Erst als ich dem Betriebsrat hinter mir die provokante Frage stellte, ob er den Stimmzettel gleich selbst ausfüllen will, konnte das Wahlgeheimnis eingemahnt werden. Derartige Missstände müssen endlich der Vergangenheit angehören.“