Anträge & Resolutionen der 7. AK-Vollversammlung vom 24. Mai 2022
Resolution 1
der Fraktion Freiheitlicher Arbeitnehmer in der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, vorgelegt in der 7. Vollversammlung der XVI. Funktionsperiode am 24.05.2022 betreffend
Maßnahmen gegen die Teuerungswelle
Die Preise bei Gas, Öl und Treibstoffen explodieren und folglich sind auch die Lebenserhaltungskosten für private Haushalte gestiegen. Viele Familien wissen schon heute nicht mehr, wie sie ihre Rechnungen für „ihr tägliches Leben“ zukünftig bezahlen können. Die Hintergründe der aktuellen Preissteigerungen liegen nicht nur allein an der kriegerischen Auseinandersetzung im Osten Europas, sondern haben auch mit Lieferengpässen von Rohstoffen (folgen der weltweiten Coronapandemie) und einer völlig abgehobenen Klimapolitik der Bundesregierung. Hier stehen die österreichischen Familien und Haushalten noch Monate (wenn nicht Jahre) vor enormen Belastungen in vielen Bereichen bevor.
Die Inflation (aktuell bei über 6%) schlägt dabei vor allem bei jenen Gütern zu, die für die Bürger unverzichtbar sind. Hauptbetroffen sind die Bereiche Verkehr und Wohnen, beide vor allem getrieben durch explodierende Energiepreise sowohl für Treibstoff als auch für Strom und Gas. Die Teuerung macht sich jedoch auch in vielen anderen Bereichen – etwa bei Nahrungsmitteln – bemerkbar und wird dort durch die gestiegenen Kosten für Produktion und Transport von Gütern weiter anwachsen.
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Oberösterreich fordert daher von der Bundesregierung:
- Sofortige massive Steuersenkung auf Benzin und Diesel durch Halbierung beziehungsweise bei weiteren Preisanstiegen völlige Streichung sowohl der Mehrwertsteuer als auch der Mineralölsteuer.
- Signifikante Erhöhung des Pendlerpauschale, um Arbeitnehmer zu unterstützen, die für den Weg zum Arbeitsplatz auf ihr Auto angewiesen sind.
- Sofortige Streichung der im Zuge der Steuerreform beschlossenen CO2-Abgabe, um einen weiteren Preisanstieg bei Treibstoffen zu verhindern.
- Einführung eines bundesweiten Heizkostenzuschusses für bedürftige Personen in der Höhe von mindestens 300 Euro pro Haushalt und Jahr.
- Automatische Inflationsanpassung sämtlicher Versicherungs-, Familien- und Sozialleistungen, insbesondere der Pensionen, des Arbeitslosengeldes sowie der Familienbeihilfe und des Pflegegeldes.
- Signifikante Lohnerhöhungen für Arbeitnehmer, welche die Teuerung in vollem Umfang abdecken.
- Evaluierung von Sanktionen gegen Russland wegen des Krieges in der Ukraine hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen auf die Österreicher – Keine Sanktionen, mit denen die österreichische Wirtschaft benachteiligt wird und heimische Arbeitsplätze gefährdet werden!
Resolution 2
der Fraktion Freiheitlicher Arbeitnehmer in der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, vorgelegt in der 7. Vollversammlung der XVI. Funktionsperiode am 24.05.2022 betreffend
Ausbildungsentgelt während der Pflegeausbildung (Pflegeausbildungsprämie)!
100.000 zusätzliche Pflegekräfte wird es bis 2030 in Österreich brauchen. Der Mangel an Pflegekräften führt heute schon zu freien Betten in Heimen, und das obwohl dringender Bedarf an Heimplätzen vorhanden wäre.
Die Pflegesituation spitzt sich in Österreich weiter zu, Menschen werden zunehmend älter, Pflegekräfte fehlen an allen Ecken und Enden. Seit Jahren warnen Experten, dass es in Österreich zu einem Pflegenotstand kommen wird. Leider wurden versprochene Reformen, Verbesserungen und Ausbildungs-offensiven im Pflegefachkräftebereich von der Bundesregierung immer wieder aufgeschoben und letztendlich hat die Coronakrise die Arbeitsbedingungen des bestehenden Pflegepersonals noch zusätzlich verschärft. Laut einer aktuellen Umfrage denkt ein Fünftel unseres Pflegepersonals über einen Jobwechsel nach.
Daher braucht es dringend eine bundesweite Ausbildungs-offensive im Pflegebereich und folglich mehr Unterstützung während der Berufsausbildung. Den ein Grund warum viele mögliche Berufseinsteiger oder Berufsumsteiger sich dennoch anders entscheiden liegt oftmals in der geringen finanziellen Unterstützung während der Ausbildungszeit (Pflege-assistentInnen/12 Monate), PflegefachassistentInnen/24 Monate, FachsozialbetreuerInnen/24 Monate, Med. FachassistentInnen/23 Monate).
Einige Bundesländer fördern deshalb heute schon Personen in der Pflegeausbildung mit zusätzlich finanzieller Unterstützung. Im Interesse einer gesamtösterreichischen Problemlösung im Bereich „Pflegefachkräftemangel“ ist aber eine bundesweite einheitliches Unterstützungsmodell notwendig.
.Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Oberösterreich fordert daher von der Bundesregierung:
Schaffung einer bundesweit einheitlichen Pflegeausbildungsprämie von € 500.- monatlich während der Ausbildungszeit. Sie soll zusätzlich zu den bestehenden Fördermöglichkeiten wie z. B. Fachkräftestipendium, Implacementstiftungen,…. gewährt werden und an einer mindestens 3jährigen Tätigkeit im Pflegebereich gekoppelt sein.
Resolution 3
der Fraktion Freiheitlicher Arbeitnehmer in der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, vorgelegt in der 7. Vollversammlung der XVI. Funktionsperiode am 24.05.2022 betreffend
Festhalten an der österreichischen Neutralität
Der seit Wochen andauernde Angriffskrieg Putins auf die Ukraine hat auch in Österreich wieder einmal eine Neutralitätsdebatte vom Zaun gebrochen. Mit den Worten „Österreich ist frei“, unterschrieb 1955 der damalige Außenminister Figl den Staatsvertrag, in dem auch die österreichische Neutralität verankert wurde.
Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen. Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen. (Neutralitätsgesetz)
Die österreichische Neutralität ist bei vielen internationalen Konflikten in der Vergangenheit oftmals von Staaten als friedensstiftend wahrgenommen worden und ist mittlerweile auch ein Teil der österreichischen Identität.
Seit dem Fall des Eisernen Vorhanges und dem Beitritt zur Europäischen Union wird über die Notwendigkeit der Neutralität immer wieder diskutiert. Eine intensive Diskussion entstand beispielsweise über die Frage der Beistandspflicht im letztlich nicht zu Stande gekommenen EU-Verfassungsvertrag sowie bei der Beteiligung Österreichs an der EU-Eingreiftruppe.
Und dennoch ist aus gutem Grund, weil die österreichische Erfolgsgeschichte in der 2 Republik –- wirtschaftliche und sozialgesellschaftliche Entwicklung — eng mit der Neutralität unseres Staates verbunden war, an der österreichischen Neutralität festzuhalten.
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Oberösterreich fordert daher von der Bundesregierung:
- Ein klares Bekenntnis zur umfassenden österreichischen Neutralität – ohne Wenn und Aber. Sie ist Bestandteil der österreichischen Identität und soll/muss auch weiterhin von anderen Staaten akzeptiert werden.
- Ein Aspekt der immerwährenden Neutralität ist die Bereitschaft, diese militärisch zu verteidigen. Hier brauchtes einen klaren politischen Auftrag an das österreichische Bundesheer, aber auch die budgetären Mittel, um die Neutralität des souveränen Staates Österreich sicherzustellen.
Resolution 4
der Fraktion Freiheitlicher Arbeitnehmer in der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, vorgelegt in der 7. Vollversammlung der XVI. Funktionsperiode am 24.05.2022 betreffend
Rücknahme der Anpassung der Richtwerte bezüglich Wohnungsmieten
Die Anpassung der Richtwertmieten an die Inflation, die eine Vielzahl der österreichischen Mietverträge betreffen, wurde letztes Jahr pandemiebedingt durch das mietzinsrechtliche Pandemiefolgenlinderungsgesetz (kurz MPFLG) ausgesetzt. Die Zinsanpassung, die alle zwei Jahre gesetzlich vorgesehen ist und vom Bundesminister für Justiz per Verordnung festgelegt wird, fand zuletzt 2019 statt.
Ursprünglich sah das Richtwertgesetz eine jährliche Valorisierung vor. Innerhalb kurzer Zeit wurde die Wertsicherung jedoch zweimal durch gesetzgeberische Eingriffe ausgehebelt. Daraufhin wurde das System auf den oben erwähnten Zwei-Jahres-Rhythmus umgestellt und durch das 2. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz im Jahr 2016 gleich wieder ausgehebelt und die Anpassung auf ein Jahr hinausgeschoben. Am 1. April 2017 wurden dann gem. § 5 RichtWG (BGBl. I 2016/12) auf Grundlage des Jahresdurchschnittswerts des VPI 2010 des Jahres 2013 (=107,9) gegenüber dem Jahresdurchschnittswert des VPI 2010 für das Jahr 2016 (=111,7) neue Richtwerte wirksam werden. Ausgehend davon erhöhten sich die Richtwerte um 3,5 %.
Ausgehend von der letzten Erhöhung im Jahr 2019 wäre eine Indexanpassung der Richtwerte 2021 angestanden, jedoch wurde – wie schon erwähnt – mit dem Pandemiefolgenlinderungsgesetz die Valorisierung der Richtwertmieten im April 2021 ausgesetzt und auf 2022 verschoben. Es sollte sich laut Gesetz um eine einmalige Verschiebung handeln und die übernächste Anpassung im darauffolgenden Jahr (2023) stattfinden. Anschließend sollte wieder der gesetzliche 2-Jahres-Rhythmus zur Anwendung gelangen.
In diesem Zusammenhang fordern wir eine Rücknahme der Richtwertmietenerhöhung, die für heuer eine Anhebung der Richtwertmieten um fast 6 Prozent bedeutet. Obwohl die Anpassung der Richtwerte werterhaltend erfolgt und eine zukünftige Anpassung ausgehend vom Durchschnittswert der letzten Anhebung (Indexwert für 2018 =116,3 Punkte des VPI 2010) berechnet werden wird, wäre dies in Anbetracht der Corona-Krise nach Kurzarbeit und wirtschaftlichen Soforthilfen der nächste logische Schritt einer zumindest vorübergehenden Entlastung.
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Oberösterreich fordert daher von der Bundesregierung:
dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Rücknahme der Anpassung der Richtwerte vorsieht.